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Fachmediation SchKG Cartoon

Über Fachmediation SchKG

Die Mediation findet in der Rechtspraxis in einzelnen Bereichen, wie etwa Arbeits- oder Familienrecht eine zunehmende Verbreitung. Die Gründe dafür sind, dass sie im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren verschiedene Vorteile aufweist: die Mediation ist viel rascher, deutlich kostengünstiger und erlaubt den Parteien, eine Streitigkeit einvernehmlich zu beenden und sich wieder auf ihre eigentliche Geschäftstätigkeit zu konzentrieren. Damit spart eine (erfolgreiche) Mediation beiden Seiten Zeit, Geld und Nerven.

Im Bereich des Wirtschafts- sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG) hat die Mediation bisher noch kaum Verbreitung erlangt. Dies liegt nicht daran, dass in diesen Bereichen eine Mediation nicht möglich oder schwieriger zu realisieren wäre. Grund dafür scheint vielmehr die Unkenntnis der Parteien und Parteivertreter zu sein. Zudem gibt es zurzeit (soweit ersichtlich) keine Mediation, welche auf das SchKG spezialisiert ist.

Gerade im SchKG, wo sehr fachspezifische (teils verfahrensrechtliche) Fragen zu beurteilen sind, macht eine Mediation durch eine fachlich versierte Person sehr viel Sinn. Mit wenigen Ausnahmen sind sämtliche Streitigkeiten, welche einen Bezug zu einem Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner haben, einer Mediation zugänglich.

Häufig gestellte Fragen zur Fachmediation SchKG und die Antworten dazu finden Sie hier.

Für eine unverbindliche Kontaktaufnahme können Sie sich an Franco Lorandi wenden.

Eine detaillierte Darstellung der Fachmediation in SchKG-Streitigkeiten finden Sie hier. Diese Darstellung befasst sich mit juristischen Aspekten und ist deshalb auf Juristen bzw. Anwälte ausgerichtet und dürfte für Privatpersonen wohl etwas zu detailliert und technisch sein.